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Schwerte - Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Unna zu heutiger Berichterstattung

Gasstr. - 13.10.2020

Die Kreispolizeibehörde Unna nimmt Stellung zu einem Bericht, der am heutigen Dienstag (13.10.2020) in der Print- und der Onlineausgabe Schwerte der "Ruhr Nachrichten" erschienen ist. In der Berichterstattung geht es um einen Schwerpunkteinsatz, den die Kreispolizeibehörde Unna am Dienstag (06.10.2020) in der Gasstraße in Schwerte durchgeführt hat.

Nach wiederkehrenden Bürgerbeschwerden zu beobachteten Nichteinhaltungen der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) in dem verkehrsberuhigten Bereich, stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle zwischen 10.00 und 11.20 Uhr an diesem besagten Tag insgesamt 15 Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit fest. Diese Verstöße, die die Einsatzkräfte durch das in verkehrsberuhigten Bereichen zulässige Verfahren des Schätzens erfasst haben, ziehen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro nach sich.

Die Tageszeitung zitiert in ihrer Berichterstattung einen Schwerter Rechtsanwalt, dem "diese Praktiken aus der Vergangenheit nicht bekannt" seien, und der "ein vergleichbares Vorgehen der Polizei in fast 40-jähriger Praxis noch nicht erlebt" habe.

Die Kreispolizeibehörde Unna stellt klar:

- Geschwindigkeitsschätzungen in einem verkehrsberuhigten Bereich und damit eine Feststellung eines Verkehrsverstoßes, bei deutlicher Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit, werden einem Polizeibeamten aufgrund seines großen Erfahrungswertes, in Kombination mit einer näheren Beschreibung der Bezugstatsachen, hier z. B. deutlich schneller als ein Fußgänger, zugestanden. - Die Rechtmäßigkeit dieses polizeilichen Vorgehens in verkehrsberuhigten Bereichen ist in verschiedenen Urteilen deutscher Gerichte bestätigt worden (u. a. OLG Karlsruhe v. 19.06.2008).

Redaktionelle Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Unna Pressestelle Christian Stein Telefon: 02303-921 1152 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de https://unna.polizei.nrw

Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/65856/4732726 OTS: Kreispolizeibehörde Unna

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Unna, übermittelt durch news aktuell

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